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Voraussetzung einer optischen oder energetischen Sanierung ist, dass die Gebäudesubstanz noch gesund ist. Ist sie das nicht, aber noch erhaltungswürdig, dann ist die Voraussetzung jeder weiteren Sanierung die Erhaltungssanierung.
Zur Erhaltungssanierung gehört die Trockenlegung von Kellern und Fundamenten, die Behebung von Schimmel- und Wasserschäden, die Reparatur von undichten Dächern, die Kaminsanierung und die Sanierung von Mauerrissen, statischen Mängeln und Rissen im Fassadenputz.
In Häusern, die bereits seit fünfzig Jahren oder noch länger stehen, sind diese Mängel sehr oft zu konstatieren. Genauso oft aber ist es durchaus vernünftig, durch eine Erhaltungssanierung diese Häuser vor dem Abriss zu bewahren. Und zwar sowohl in wirtschaftlicher Hinsicht als auch zum Erhalt einer gesunden Umwelt.
Das meint ganz im Ernst der Altbaudoktor. Mit der Erhaltungssanierung erhält der Altbaudoktor zum einen den Wert Ihrer Immobilie, zum anderen schafft er neuen Wohnkomfort -
für die nächsten fünfzig Jahre.



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