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Voraussetzung einer optischen oder
energetischen Sanierung ist, dass die Gebäudesubstanz
noch gesund ist. Ist sie das nicht, aber noch
erhaltungswürdig, dann ist die Voraussetzung jeder
weiteren Sanierung die Erhaltungssanierung.
Zur Erhaltungssanierung gehört die
Trockenlegung von Kellern und Fundamenten, die Behebung
von Schimmel- und Wasserschäden, die Reparatur von
undichten Dächern, die Kaminsanierung und die Sanierung
von Mauerrissen, statischen Mängeln und Rissen im
Fassadenputz.
In Häusern, die bereits seit
fünfzig Jahren oder noch länger stehen, sind diese
Mängel sehr oft zu konstatieren. Genauso oft aber ist es
durchaus vernünftig, durch eine Erhaltungssanierung
diese Häuser vor dem Abriss zu bewahren. Und zwar sowohl
in wirtschaftlicher Hinsicht als auch zum Erhalt einer
gesunden Umwelt.
Das meint ganz im Ernst der
Altbaudoktor. Mit der Erhaltungssanierung erhält der
Altbaudoktor zum einen den Wert Ihrer Immobilie, zum
anderen schafft er neuen Wohnkomfort -
für die nächsten fünfzig Jahre. |

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